PETITION
NEIN zur unverhältnismäßigen Nachverdichtung auf Kosten
der Gartenstadt Gräfelfing!“
„JA zu neuen,
bezahlbaren Wohnungen.
Jede/r mit festem Wohnsitz in Gräfelfing kann mitmachen. Jede Unterschrift zählt!
Die Gemeinde Gräfelfing besitzt mehrere Grundstücke auf dem Gemeindegebiet. Auf einigen dieser Grundstücke soll nun erfreulicherweise bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden - allerdings zu Lasten der Gartenstadt.
Aktuelle Beispiele:
EHEMALIGES DOEMENSGELÄNDE
Das Grundstück hat eine Größe von ca. 3400 qm, die aktuelle Bebauung soll von ca. 1700 qm Geschossfläche auf 3700 qm Geschossfläche mehr als verdoppelt werden.
Direkt an der Würm soll ein Großbau entstehen, der weit davon entfernt ist, sich an der nachbarschaftlichen Bebauung zu orientieren. Die Verkehrs- und Parkplatzsituation in der Umgebung des ehemaligen Doemensgeländes ist bereits angespannt. Die geplante maximale Bebauung mit 40-45 Wohnungen bedeutet den sicheren Verkehrskollaps in den umliegenden Straßen.
Aktuelle Bebauung auf
dem alten Doemensgelände
Mögliche Bebauung nach neuem Bebauungsplan, analog neuem Beschluss des Bauausschusses
Unser Gartenstadt-adäquate Vorschlag:
alle drei Häuser (ca. 24 Wohnungen) haben einen Garten und integrieren sich in die Nachbarschaft
SCHULSTR. 1 UND 3 / FLURSTR. 34
Die beiden Grundstücke haben zusammen eine Gesamtfläche von ca. 2170 qm, der derzeit gültige Bebauungsplan lässt eine Bebauung mit insgesamt 990 qm Geschossfläche zu, diese soll auf ca. 2170 qm Geschossfläche mehr als verdoppelt werden.
Aktuelle Bebauung
Schulstraße/Flurstraße
Geplante Verdichtung mit bis zu 19 Wohnungen (erstmals 3 Stockwerke im anliegenden Wohngebiet)
Gegenüber der Grundschule an der Schulstraße soll nach der von einem Architekturbüro vorgelegten Studie ein Townhouse mit 3 Geschossen und bis zu 11 Wohnungen realisiert werden, an der Flurstraße soll ein weiteres Townhouse mit 2 Geschossen und bis zu 8 Wohnungen realisiert werden. Die Dachgeschosse sind jeweils als Nichtvollgeschosse ausgestaltet.
Basierend auf dieser Studie hat der Bauausschuss der Gemeinde am 18. März 2021 die Aufstellung eines eigenen Bebauungsplans für die genannten Grundstücke mit folgenden Eckwerten zur Weiterleitung an den Gemeinderat beschlossen:
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maximale Grundfläche von 708 qm
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maximale Geschossfläche von 2170 qm
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maximal 3 Vollgeschosse
Der Gemeinderat ist in seiner Sitzung am 27. April 2021 der Empfehlung des Bauausschusses gefolgt und hat einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan Nr. 52 beschlossen.
Die geplante Bebauung weicht massiv von der in der Nachbarschaft vorhandenen Bebauung ab, etwa den nördlich der Flurstraße gelegenen Grundstücken. Laut Aussage der Gemeinde (Artikel „Wohnen im Ortskern“ in der SZ vom 30. März 2021) möchte die Gemeinde das gesamte Areal zwischen Bahnhofstraße, Schulstraße, Flurstraße und Rottenbucher Straße, das sich heute zu großen Teilen im Besitz der katholischen Kirche befindet, neu überplanen und stark nachverdichten. In diesem Areal befindet sich heute der Kindergarten St. Stefan, das Pfarramt, die Kirche St. Stefan und das Pfarr- und Jugendheim.
BAHNHOFSTR. 105 / ECKE PROFESSOR-KURT-HUBER-STR.
Bei den Planungen für dieses Grundstück steht die Gemeinde noch am Anfang. Es ist aber bereits jetzt abzusehen, dass das Grundstück weit über das hinaus bebaut werden soll, was der aktuell gültige Bebauungsplan 19A für dieses Grundstück zulässt.
Derzeit befindet sich auf diesem Grundstück ein älteres Haus, das in einem eher schlechten Zustand ist und einer Neubebauung des Grundstücks weichen soll. Bei der Sitzung des Bauausschusses am 2. Dezember 2021 wurden zwei Studien eines Planungsbüros vorgestellt.
Beiden Studien ist gemeinsam, dass entlang der Bahnhofstraße bis zur Ecke der Professor-Kurt-Huber-Straße ein Gebäuderiegel mit Ladenflächen im EG und darüber zwei Geschosse mit Wohnungen entstehen soll. In der einen Studie geht dieser Riegel um die Ecke herum noch ein Stück die Professor-Kurt-Huber-Straße hinauf, in diesem Flügel soll die integrative Wohngemeinschaft untergebracht werden. In der anderen Studie ist ein zweites Gebäude im Süden des Grundstücks für die integrative Wohngemeinschaft vorgesehen.
Insgesamt sollen bei beiden Studien eine Ladenfläche von ca. 400 qm sowie 18 Wohnungen mit insgesamt ca. 1450 qm Wohnfläche entstehen, dazu kommt die Wohnfläche für die integrative Wohngemeinschaft. In einer ebenerdigen Tiefgarage sollen 14 Stellplätze für Pkw realisiert werden.
Zusammenfassung
Um diese Vorhaben zu realisieren, ist es jeweils notwendig, neue Bebauungspläne für die einzelnen Grundstücke zu erstellen (sogenannte „Briefmarken-Bebauungspläne“). Diese Bebauungspläne erlauben der Gemeinde, in einer für Gräfelfing untypischen Art und Weise, die Grundstücke maximal zu bebauen. Durch diese massive Bebauung wird der typische Gräfelfinger Gartenstadtcharakter, den wir alle so schätzen, zerstört.
Weitere Grundstücke im Besitz der Gemeinde
Auch wenn uns bislang noch keine weiteren vergleichbaren Planungen seitens der Gemeinde bekannt sind, wäre es jederzeit denkbar, dass die Gemeinde auch auf anderen Grundstücken, die sich in ihrem Besitz befinden, Überlegungen zur Schaffung von Wohnraum anstellt, die sich nicht auf der Basis der bestehenden Bebauungspläne umsetzen lassen.
In der Folge muss dann damit gerechnet werden, dass auf der Basis von eigenen Bebauungsplänen für diese Grundstücke eine Bebauung realisiert werden soll, die ebenfalls über das hinaus geht, was in der jeweiligen Nachbarschaft vorhanden ist.
Unsere Petition
Wir möchten auf diese Art der Veränderung von Bebauungsplänen aufmerksam machen. Wir sind für die Errichtung von neuem, bezahlbarem Wohnraum, jedoch in verträglichem Maß, um die Lebens- und Wohnqualität aller Bürgerinnen und Bürger sicher zu stellen.
Wir möchten:
Neuen, bezahlbaren Wohnraum, jedoch nicht zu Lasten der Gräfelfinger Gartenstadt.
© 2022 by Freunde der Gartenstadt Gräfelfing e.V. | Kontakt: vorstand_fdgg@web.de